Bewirtschaftungskosten
Bewirtschaftungskosten Immobilie – Definition, Inhalte & Beispiele
Die Bewirtschaftungskosten einer Immobilie umfassen alle laufenden Kosten, die im Zusammenhang mit dem Besitz, der Nutzung und der Verwaltung einer Immobilie entstehen. Sie setzen sich aus mehreren Kostenarten zusammen und sind besonders für Investoren und Eigentümer relevant.
Was zählt zu den Bewirtschaftungskosten einer Immobilie?
In der Immobilienwirtschaft werden folgende vier Hauptbereiche unterschieden:
1. Betriebskosten
Diese machen den größten Teil der Bewirtschaftungskosten Immobilie aus. Dazu zählen unter anderem:
- Heizung und Warmwasser
- Wasser, Abwasser, Müllabfuhr
- Gebäudeversicherung
- Grundsteuer
- Hausmeisterdienste, Reinigung, Gartenpflege
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2. Instandhaltungskosten
Diese betreffen Reparaturen, Wartungen und Erhaltungsmaßnahmen an der Immobilie – z. B. am Dach, an Heizungsanlagen oder der Gebäudehülle. Sie sind nicht umlagefähig und werden vom Eigentümer getragen.
3. Verwaltungskosten
Dazu zählen alle Aufwendungen für die kaufmännische und technische Hausverwaltung: z. B. Erstellung der Betriebskostenabrechnung, Mietverwaltung, Vertragswesen oder Steuerberatung.
4. Mietausfallwagnis
Darunter versteht man Rückstellungen oder kalkulierte Risiken für Leerstand oder Mietausfälle, insbesondere bei vermieteten Immobilien.
Welche Kosten sind umlagefähig?
Nur die unter Punkt 1 genannten Betriebskosten dürfen laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf Mieter umgelegt werden. Die übrigen Bestandteile der Bewirtschaftungskosten trägt der Eigentümer allein.
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