Kurzgutachten

Brunnhuber Immobilien - Vermietung

Für viele Situationen brauchen Sie kein umfangreiches Gutachten. So werden beispielsweise unsere Kurzgutachten von folgenden Organisationen und für folgende Verwendung anerkannt:

  • Finanzamt (Erbschafts- oder Schenkungssteuer)
  • Voraberbe
  • Gütliche Scheidung
  • Übertragung von Vermögen
  • Vorlage für Pflegeeinrichtungen (Vermögensfeststellung)
  • Amtsgericht
  • Steuerberater

Das Kurzgutachten hat einen Umfang von 12-16 Seiten und verzichtet auf aufwendige Beschreibungen von Lage und Objekt. Der Inhalt konzentriert sich auf den Wert des Objekts mit einem führenden Bewertungsverfahren und einem stützenden Bewertungsverfahren. Für die Bewertung ist ein Besichtigungstermin vor Ort notwendig. Aus Gründen der Diskretion (z.B. wenn ein Objekt vermietet ist) können wir jedoch auf Wunsch des Eigentümers eine Bewertung auch aufgrund einer reinen Datenanalyse erstellen. Das Kurzgutachten dient dann dem internen Gebrauch.

Was ist der Unterschied zu einer überall erhältlichen kostenlosen Marktanalyse?

Ein alter Spruch besagt es „Was nichts kostet, taugt nichts“. Die  Wertermittlung einer Immobilie ist aufwendig. Die Ausbildung zum Gutachter teuer und zeitintensiv. Außerdem ist der Beruf mit einem Ehrenkodex belegt und mit hohen Hürden für die Ausübung verbunden. Zertifizierungen erlangen nur die Fähigsten. Die Praxiserfahrung muss regelmäßig in einer Re-Zertifizierung nachgewiesen werden. Selbst kleinste Fehler können in einem (Kurz-)Gutachten erhebliche Wertdifferenzen darstellen. Sie sollten also prüfen, wem Sie Daten über Ihre Immobilie mitteilen und die Bewertung anvertrauen. Prüfen Sie unbedingt die persönliche Qualifikation (nicht die des Unternehmens für das die Person arbeitet) des vermeintlichen Sachverständigen.

Was verbirgt sich dann hinter den kostenlosen Angeboten im Internet und bei lokalen Maklern?

Es geht einzig und allein um das Sammeln Ihrer Kontaktdaten und dem Kontakt zu Ihnen. Keiner hat etwas zu verschenken. Durch das „Verschenken“ einer Leistung versucht man Sie in Zugzwang zu setzen. Da sie etwas umsonst bekommen haben, fühlen sich viele Menschen verpflichtet dem Makler auch eine Gegenleistung zu geben: Die Vermittlung ihrer Immobilie.

Betrachten Sie die Bewertung und den Verkauf Ihrer Immobilie als zwei völlig getrennte Prozesse. Beauftragen Sie einen serösen und qualifizierten Sachverständigen/Gutachter. Sollte der Verkauf Ihrer Immobilie anstehen, suchen Sie sich einen fachlich guten und lokal vernetzten Immobilienmakler.

Ein Kurzgutachten gibt es bereits ab 800,- Euro netto. Zu unseren Preisen gelangen Sie hier durch einen Click!

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