A B D E F G H I K L M N O P R S T U V W Z

Beurkundung

Der vom Notar erstellte Vertrag wird dabei den beteiligten Parteien vom Notar vorgelesen und von ihnen in seiner Anwesenheit unterschrieben. Käufer und Verkäufer können, während der Vertrag vorgelesen wird, Fragen stellen. Bei Immobiliengeschäften ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten der Beurkundung richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie, nicht nach der aufgewendeten Zeit. Der Notar ist verpflichtet beide Seiten neutral zu beraten.

  Kategorie:
VIP