Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für die Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in einzelne Eigentumswohnungen ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung die erste Voraussetzung.
Diese können dann als Sicherheit für die Bank die Finanziert von den verschiedenen Eigentümern beliehen werden.

Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird ausgedrückt, dass die neu zu bildenden Eigentumseinheiten in sich abgeschlossen, also räumlich voneinander getrennt sind.

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Ablösung

Eine Ablösung bzw. Abzahlung eines bestehenden Darlehens ist meist sinnvoll, wenn man dadurch bessere Konditionen erhält.
Evtl. auch die Bank wechseln möchte.

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Abnahmeverpflichtung

Ist die Verpflichtung des Darlehnsnehmers, innerhalb der vereinbarten Frist das Darlehen auszahlen zu lassen. Wird die eingeräumte Frist überschritten (im Normalfall 3 Monate), werden Bereitstellungszinsen fällig.
Deren Höhe beträgt meist 0,25% des nicht abgerufenen Darlehens pro Monat.

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Abschreibung

Die Abschreibung ist der Teil der steuerlich abgesetzt werden kann, der den Wertverlust eines Wirtschaftsgutes darstellt.
Liegt der Wert eines Wirtschaftsgutes über 410 EUR (Stand 2015) müssen auf ihre Nutzungsdauer verteilt über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Vom Finanzamt werden die entsprechenden Sätze vorgegeben.
Auch bei Immobilien können die Abschreibungen des Gebäudes angesetzt werden, wenn sie als Kapitalanlage erworben wurden.
Das gleiche gilt auch für Privatpersonen, die Immobilieneigentum erworben haben.

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Abschreibung für Abnutzung

Abschreibung für Abnutzung ist das Gleiche wie Absetzung für Abnutzung.

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Absetzung für Abnutzung

Der Begriff kommt aus dem Steuerrecht.
Man geht davon aus, dass sich angeschaffte Güter mit der Zeit abnutzen und somit an Wert verlieren. Diesen Wertverlust kann man steuerlich geltend machen.
Sowohl für Unternehmen, gewerblich tätige Personen, bei Immobilien aber auch für Privatpersonen im Falle der Vermietung ist dies geltend.

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Abtretung

Vor allem bei der Baufinanzierung spielt die Abtretung einer Grundschuld eine Rolle (z.B. bei einer Umschuldung).
Durch sie erübrigt sich die Eintragung einer neuen Grundschuld ins Grundbuch zugunsten des neuen Darlehensgebers.
Der neue Darlehensgeber erwartet dass die abzutretenden Grundschulden seinen Anforderungen entsprechen. Dies sind z.B. Nebenleistungen, Zinssatz, Vollstreckbarkeit). Es besteht auch die Möglichkeit Grundstücke zu teilen.
Auch eine Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus Bausparverträgen oder Kapitallebensversicherungen ist möglich.

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Abwicklungsnotar

Der Notar wickelt alle mit dem Kauf zusammenhängenden notariellen Aufgaben ab.

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Allgemeine Darlehensbedingungen

Die allgemeinen Darlehensbedingungen werden von der Bank formuliert. Sie gelten für alle Kunden bei der Abwicklung eines Darlehens.

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Altstadt Schweinfurt

Der im Rahmen der Altstadtsanierung vielerorts renovierte Stadtteil Zürch ist der Älteste der Stadt Schweinfurt. Der historische Stadtteil beheimatet die  Sehenswürdigkeiten Ebracher Hof und St. Salvatorkirche, die Stadtmauer am Unteren Marienbach und dem Paul-Rummert-Ring.
Der Stadtteil Zürch erfreut sich aufgrund der ruhige Lage und der umfassenden historischen Bausubstanz großer Beliebtheit. Verkäufe sind in dieser begehrten Umgebung sehr selten.

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