Abschreibung

Die Abschreibung ist der Teil der steuerlich abgesetzt werden kann, der den Wertverlust eines Wirtschaftsgutes darstellt.
Liegt der Wert eines Wirtschaftsgutes über 410 EUR (Stand 2015) müssen auf ihre Nutzungsdauer verteilt über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Vom Finanzamt werden die entsprechenden Sätze vorgegeben.
Auch bei Immobilien können die Abschreibungen des Gebäudes angesetzt werden, wenn sie als Kapitalanlage erworben wurden.
Das gleiche gilt auch für Privatpersonen, die Immobilieneigentum erworben haben.

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