Es können 50 Jahre lang jährlich 2% der Kosten eine Gebäudes (Kaufpreis ohne Wert des Grundstücks), die zum vermieteten Gebäudeteil zugerechnet werden können, bei ganz oder teilweise vermieteten Wohngebäuden von den Einkünften abgesetzt werden. Vor 1925 erbauten Gebäuden, können 40 …