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News: Abschreibung anhand eines Gutachtens erhöhen!

In seinem Urteil veröffentlicht der Bundesfinanzhof vom 28.07.2021 (Aktenzeichen IX R 25/19), dass nicht nur die technische Restnutzungsdauer, sondern auch die oftmals kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer von Immobilien von den Finanzämtern anzuerkennen ist. Für Vermieter können somit die steuerlichen Einsparmöglichkeiten erheblich steigen. Doch es ist Eile geboten, da bereits für Anfang 2023 ein Entwurf zur Gesetzesänderung vorliegt!
Britta Maier-Brunnhuber erklärt die Auswirkungen für Kapitalanleger: „Die meisten Immobilien-Anleger haben die verkürzten Abschreibungsmöglichkeiten bislang gar nicht berücksichtig. Wir stellen oftmals fest, dass selbst die beauftragten Steuerberater Ihre Kunden nicht auf diese Möglichkeit hinweisen. Das neue Urteil bringt Rechtssicherheit und ermutigt Steuerpflichtige, sich nach der tatsächlichen Nutzungsdauer ihrer Immobilie zu erkundigen.“
Der Gebäudeanteil vermieteter Immobilien darf grundsätzlich laut Einkommenssteuergesetz (EstG) § 7 Abs. 4 über 50 Jahre, d.h. zu 2 Prozent pro Jahr, abgeschrieben werden. Die Abschreibungsdauer kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt und der steuerliche Vorteil ausgeweitet werden. Wie dies vollzogen wird, war bislang strittig. Diese Möglichkeit beschränkten Finanzämter regelmäßig durch Anforderung detaillierter Bausubstanzgutachten, die nicht nur aufwendig und teuer, sondern in der Praxis auch schwer zu erhalten waren.
Das Urteil bestätigt nun, dass „der Steuerpflichtige sich zur Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudes jeder Darlegungsmethode bedienen kann, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint.“
Jeder, der eine Bestandsimmobilie kauft und vermietet, sollte sich genau über die tatsächliche Restnutzungsdauer seiner Immobilie erkundigen, denn das Finanzamt geht immer zunächst von 50 Jahren aus. Der Bund der Steuerzahler weißt darauf hin, dass den Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer der Hauseigentümer führen muss. Durch die Vorlage eines Gutachtens über eine Restnutzungsdauer von beispielsweise 33 Jahren kann die Abschreibung von 2 auf 3 Prozent erhöht werden. Bei einem Gebäudewert von 500.000€ bedeutet dies jedes Jahr eine um 5.000€ erhöhte Abschreibung.
Sie besitzen eine Bestandsimmobilie die aus den 90er-Jahren oder älter ist? Dann rufen Sie uns an und wir klären in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater, ob ein Kurzgutachten zu einer verkürzten Restnutzungsdauer führen kann. Die Kurzgutachten amortisieren sich oft bereits nach einem Jahr!!!
Diese erhalten Sie bei uns bereits ab 800,- Euro netto!
Hier gelangen Sie zu unserem Angebot für die Immobilienbewertung/die Gutachten:
Portrait der Immobilienmaklerin und Sachverständigen Britta Maier-Brunnhuber
Eine kurze Vorstellung Ihrer Immobilienmaklerin Britta Maier-Brunnhuber
Britta Maier-Brunnhuber – die Immobilienexpertin im Gmag
Ab der Juni-Ausgabe wir Britta Maier-Brunnhuber über interessante und relevante Themen im Bereich Immobilien im Allgemeinen berichten. Spezielle Themen aus dem Schweinfurter Immobilienmarkt werden selbstverständlich auch intensiver beleuchtet. Nachfolgend werden wir Ihnen die Artikel zur Verfügung stellen.
Argumente für Wohneigentum
Welche Argumente zählen eigentlich für den Erwerb des Wohneigentums? TNS Emnid hat im Auftrag der LBS Research folgende Ergebnisse veröffentlicht:
98% wollen Unabhängig vom Vermieter sein
94% möchten sich die Miete in die eigene Tasche zahlen
92% möchten einen bleibenden Wert mit der Immobilie schaffen, der vererbt werden kann
90% halten die Immobilie für eine gute Altersvorsorge
89% hoffen, dass sie langfristiger damit günstiger fahren, als in Miete zu leben
88% erwarten sich davon eine höhere Lebensqualität
Die sechs häufigsten Fehler beim Immobilienverkauf – und wie Sie sie vermeiden!
Unsere neue kostenlose Broschüre ist da. Gerne senden wir Ihnen die Broschüre mit den wichtigen Tipps kostenlos zu. Bitte verwenden Sie hierfür einfach unser Kontaktformular
Wir arbeiten mit einer professionellen Fotografin
Wir freuen uns, dass wir ab sofort als erstes und einziges Schweinfurter Immobilienmaklerunternehmen im Bereich des Immobilienverkaufs mit einer professionellen Fotografin zusammenarbeiten werden. Nutzen Sie diese Chance im Vertrieb, um sich mit Ihrer Immobilie vom Wettbewerb abzuheben! Alle Bilder werden zukünftig in aussagekräftigen und wirkungsvollen Videos mit genauen Daten zu Ihrem Objekt präsentiert. Für Sie als unser Kunde ist dieser Service natürlich inklusive!
Immobilienvideos: Wir setzen auf innovatives Marketing
Wir setzen auf modernstes und kundenfreundliches Marketing. Ab sofort produzieren wir für alle unsere angebotenen Immobilien Videos. Einen kleinen Vorgeschmack erhalten Sie auf unserer Facebookseite von Brunnhuber-Immobilien
Warnung vor Mietkautionsbetrügern
Findige Betrüger haben einen lukrativen Markt für sich entdeckt. Bei ihrer Masche geben Sie sich als privater Vermieter aus und inserieren bewusst und plakativ mit dem Wort „Provisionsfrei“.
Nicht selten kommt es sogar zu Besichtigungen in attraktiven Wohnlagen und umgehend zu Mietverträgen. Glücklich über das neue Zuhause überweist der Neu-Mieter brav die Kaution und auch die erste Miete im Voraus, um bei der Schlüsselübergabe vor verschlossenen Türen zu stehen. Nicht selten sind die Betrüger organisierte Banden aus dem Ausland, aber auch einfallsreiche Vormieter die dieses Vorgehen mit einer Wohnung in vielen Mietinteressenten durchziehen und danach spurlos verschwunden sind. Die „neuen Mieter“ sind im Ernstfall nicht nur Kaution und erste Miete los, sondern stehen vielleicht sogar ohne Bleibe da, da die alte Wohnung schon gekündigt wurde.
Bei einer Anmietung über uns kann Ihnen das nicht passieren. Wir kennen alle unsere Vermieter persönlich und größtenteils langjährig. Die Mietverträge werden von uns individuell gestaltet und der Zahlungsverkehr koordiniert.