Abnahmeverpflichtung
Ist die Verpflichtung des Darlehnsnehmers, innerhalb der vereinbarten Frist das Darlehen auszahlen zu lassen. Wird die eingeräumte Frist überschritten (im Normalfall 3 Monate), werden Bereitstellungszinsen fällig.
Deren Höhe beträgt meist 0,25% des nicht abgerufenen Darlehens pro Monat.
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