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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für die Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in einzelne Eigentumswohnungen ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung die erste Voraussetzung.

Sie bestätigt die rechtliche Aufteilung des Gebäudes in separate, eigenständige Wohneinheiten.

Damit eine solche Bescheinigung ausgestellt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der baulichen Vorgaben, die Erfüllung der örtlichen Bauvorschriften und die Trennung der einzelnen Wohnungen hinsichtlich ihrer Zugänge, Versorgungsleitungen und Nutzflächen.

Sie spielt eine wichtige Rolle beim Verkauf der einzelnen Eigentumswohnungen. Sie ermöglicht den rechtlichen und eindeutigen Nachweis, dass jede Wohnung eine eigenständige Einheit ist.

Neben der Abgeschlossenheitsbescheinigung können noch weitere Schritte und Voraussetzungen erforderlich sein, um die Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen abzuschließen. Dazu gehören beispielsweise die Erstellung einer Teilungserklärung, die Festlegung der Miteigentumsanteile und die Bestellung eines Verwalters.

Es empfiehlt sich, sich bei der Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in einzelne Eigentumswohnungen von einem Rechtsanwalt oder einer spezialisierten Immobilienfachkraft beraten zu lassen, die den Prozess begleiten, relevante Schritte erklären und sicherstellen, dass alle notwendigen rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Kurz zusammengefasst:

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass eine bestimmte Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus oder einer Eigentumsanlage als abgeschlossen betrachtet werden kann. Sie bestätigt, dass die betreffende Wohneinheit über einen eigenen separaten Zugang verfügt, vollständig von anderen Einheiten abgetrennt ist und in sich abgeschlossen genutzt werden kann. Diese Bescheinigung findet vor allem im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsgesetz Anwendung und ist für den Verkauf, die Vermietung oder den Verwalterwechsel einer Wohneinheit relevant.

Brunnhuber Immobilien
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