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Aufteilung

Als Aufteilung wird die rechtliche Umwandlung eines Mehrfamilienhause in einzelne Eigentumswohnungen bezeichnet.
Diese können dann einzeln verkauft werden.
Die Voraussetzung ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. So wird ermöglicht das Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum gebildet wird das in Teilungserklärungen definiert wird.

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