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Bezugsfertig

Bezugsfertig ist eine Wohnung dann, wenn das Bauwerk entsprechend seiner Funktion genutzt werden kann. Die notwendigen Einrichtungen müssen vorhanden und funktionsfähig sein, um dort wohnen zu können. Elektro-, Sanitär- und Heizungseinrichtungen gehören dazu. Ebenso muss der Zugang zum Objekt gewährleistet und sicher sein. Auch ein Treppenhaus ohne Geländer oder einen vergleich-baren Hilfsschutz er füllt diese Voraussetzung nicht. Im Innenbereich müssen Türen und Fenster vorhanden sein. Alle notwendigen Anschlüsse für die Küche müssen bestehen. Natürlich müssen auch die Malerarbeiten im Wesentlichen erledigt sein.

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