A B D E G H I K L M N O P R S U V W Z

Auflassung

Die Auflassung bezeichnet die Aufgabe von Besitzrecht und die Übertragung derer auf jemand anderen. Die Auflassung ist ein juristischer Fachbegriff.
Sie wird normalerweise im Rahmen des Kaufvertrags von einem Notar beurkundet. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang.

  Kategorie: