Auflassungsvormerkung

Eine Auflassungsvormerkung ist die Eintragung ins Grundbuch, die dem Grundstückskäufer den Anspruch auf Eigentumsübertragung bis zu seiner endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer sichert. So wird, durch die Eintragung, im Grundbuch sichergestellt, dass der Verkäufer die Immobilie nicht gleichzeitig an mehrere Personen verkauft.
Der Eintrag erfolgt durch einen Notar. Nur der Notar kann die Löschung wieder austragen.

Kategorie: