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Auflassungsvormerkung

Eine Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch eines Käufers auf Eigentumsübertragung sichert. Sie dient als Sicherheit für den Käufer, dass das Eigentum an der Immobilie tatsächlich auf ihn übergeht, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Auflassungsvormerkung wird vom Notar beim Kaufvertrag beantragt und im Anschluss ins Grundbuch eingetragen. Sie bleibt solange bestehen, bis die Übertragung des Eigentums vollzogen wurde und die Löschung der Vormerkung erfolgt ist. Eine Auflassungsvormerkung ist somit ein wichtiges Instrument zur Absicherung von Kaufinteressenten beim Erwerb einer Immobilie.

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