Zweckbestimmungserklärung
Über den Umfang der durch eine Grundschuld gesicherte Verbindlichkeit kann eine Vereinbarung erstellt werden.
Diese wird zwischen der Bank und dem Darlehensnehmer oder Grundstückseigentümer gestellt.
Über den Umfang der durch eine Grundschuld gesicherte Verbindlichkeit kann eine Vereinbarung erstellt werden.
Diese wird zwischen der Bank und dem Darlehensnehmer oder Grundstückseigentümer gestellt.