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Erbbaurecht

Gegen Zahlung eines regelmäßigen Erbbauzinses erhält der Erbpachtnehmer vom Eigentümer des Grundstücks das beschränkt dingliche Recht auf diesem Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Häufig ist die ursprüngliche Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages auf 99 Jahre festgelegt. Die Verträge können jederzeit verlängert werden, wenn die Vertragspartner sich einig sind. Grundstückeigentümer und Erbpachtgeber, sind häufig Stiftungen, Gemeinden oder Kirchen, weniger Privatpersonen.

 

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