Als Faustregel gilt: 80 Prozent des Verkehrswerts. Bei der Beleihung einer Sicherheit wird vom Kreditgeber einem Vermögensgegenstand (z.B. einem Grundstück) ein bestimmter Wert, der Beleihungswert, zugeordnet; dieser Wert bestimmt die Höhe der möglichen Beleihung.
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