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Bauliche Veränderungen

Erlaubt ist eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums eines Mehrfamilienhauses (mit Eigentumswohnungen im Besitz mehrerer Eigentümer) nur, wenn alle Wohnungseigentümer zustimmen. Durch die Gemeinschaftsordnung kann bestimmt werden, dass man für bestimmte Maßnahmen, wie z.B. Markisen anzubringen, keine Zustimmung oder nur eine einfache Mehrheitsentscheidung der Eigentümergemeinschaft braucht. Teilweise gibt es auch Regelungen, bei denen bestimmte bauliche Veränderungen mit Zustimmung des Verwalters vorgenommen werden dürfen, so dass keine Beschlussfassung durch die Gemeinschaft nötig ist. Es ist daher immer wichtig, erst in der Gemeinschaftsordnung der Teilungserklärung nachzulesen, was dort zu baulichen Veränderungen gesagt ist. Steht dort nichts, so braucht man, bevor die Maßnahme durchgeführt wird, die Zustimmung aller Wohnungseigentümer.

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