Baubeschreibung
Die Baubeschreibung und die Baupläne legen beim Bau einer Immobilie den Umfang dessen fest, was der Bauträger sich für den Bauherrn herzustellen verpflichtet. Daraus ergibt sich somit seine Leistungspflicht. Sowohl die Baubeschreibung als auch der Bauplan sind mit zu beurkunden. Eine gewissenhafte Überprüfung ist wegen der Bedeutung dieser Unterlagen sehr wichtig. In der Regel kann der Bauherr dies mangels ausreichender fachlicher Qualifikation nicht selbst tun. Daher ist es ratsam, die Vollständigkeit und angebotene Qualität von einem Architekten prüfen zu lassen.