20. Oktober
Abtretung
Vor allem bei der Baufinanzierung spielt die Abtretung einer Grundschuld eine Rolle (z.B. bei einer Umschuldung).
Durch sie erübrigt sich die Eintragung einer neuen Grundschuld ins Grundbuch zugunsten des neuen Darlehensgebers.
Der neue Darlehensgeber erwartet dass die abzutretenden Grundschulden seinen Anforderungen entsprechen. Dies sind z.B. Nebenleistungen, Zinssatz, Vollstreckbarkeit). Es besteht auch die Möglichkeit Grundstücke zu teilen.
Auch eine Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus Bausparverträgen oder Kapitallebensversicherungen ist möglich.