Immobiliengutachten – Verkehrswertgutachten

Brunnhuber Immobilien - Gutachten für Immobilienobjekte

Ein ausführliches Gutachten umfasst eine umfangreiche Objektbegehung und Objektbeschreibung. Die Ausfertigung ist zwischen 55 und 80 Seiten stark. Ein Verkehrswertgutachten wird meist vor Gericht benötigt. So beauftragen Richter den Gutachter beispielsweise zur Wertermittlung von Immobilien bei Scheidungen und Zwangsversteigerungen. Privatpersonen engagieren einen Sachverständigen unter anderem bei ernsthaften Erbauseinandersetzungen oder Firmenauflösungen.

Nutzen Sie unsere unverbindliche Erstberatung. Wir klären gerne mit Ihnen ob Sie ein ausführliches Gutachten benötigen oder ob ein Kurzgutachten für Ihren Bedarf ausreicht. Rufen Sie uns an oder vereinbaren hier einen unverbindlichen Beratungstermin.