Energieausweis erstellen

Wer ein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss einen Energieausweis vorweisen. Käufer bzw. Mieter einer Immobilie haben ein Recht darauf, die Energieeffizienz eines Gebäudes einschätzen zu können. Im Falle einer Renovierung oder einer Sanierung einer Immobilie sollte ein aktueller Energieausweis erstellt werden.

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Denn sowohl den Verbrauchsausweis als auch den Bedarfsausweis für Wohngebäude können Sie hier innerhalb weniger Minuten als PDF-Download anfordern. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.

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Was ist ein Energieausweis?

Für jeden Verkäufer, Käufer, Hausbesitzer oder Mieter einer Immobilie muss laut Gesetzgeber klar ersichtlich sein, welche Verbrauchsquellen im Objekt vorhanden sind bzw. welcher Verbrauch zu erwarten ist. Daraus soll ein Eigentümer oder Mieter schließen  können welcher Energieverbrauch zu erwarten ist.

Ein Energieausweis ist ein energetischer Pass für Immobilien. Dabei vermitteln die unterschiedlichen Kennzahlen ein Gesamtbild der Energieeffizienz eines Gebäudes. Zusätzlich erfolgen auch Empfehlungen für etwaige Modernisierungen.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Wer ein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss einen Energieausweis vorweisen. Käufer bzw. Mieter einer Immobilie haben ein Recht darauf, die Energieeffizienz eines Gebäudes einschätzen zu können. Im Falle einer Renovierung oder einer Sanierung einer Immobilie sollte ein aktueller Energieausweis erstellt werden.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis berechnet die Kennwerte für den Energiebedarf auf der Grundlage von Baujahr, Gebäudetyp, Adresse, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche.

Der große Vorteil hierbei ist, dass die berechneten Kennwerte unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner sind. Ein Nachteil ist, dass die Genauigkeit und damit die Aussagekraft des Ausweises davon abhängt, wie genau und umfangreich die Daten erhoben werden. Der Bedarfsausweis wird überwiegend benötigt für Wohnimmobilien die älter als das Baujahr 1977 und unsaniert sind. Hier gibt es einige Ausnahmen. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Für den Verbrauchsausweis müssen ebenfalls die Gebäudedaten, zusätzlich aber auch die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. Dazu gehören das Anfangs- und Enddatum der drei Abrechnungszeiträume. Längere Leerstände während dieser Zeit müssen gleichermaßen berücksichtigt werden. Auch spielt eine Rolle, ob der Energieverbrauch für Warmwasser in den Verbrauchsdaten enthalten ist, oder ob das Wasser lokal, z.B. über Durchlauferhitzer oder elektrische Boiler, erwärmt wird. Aus diesen Daten werden dann die Kennwerte für den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes ermittelt.

Der Vorteil hier liegt in der Datenerhebung, diese ist deutlich einfacher. Die gemessenen Verbrauchszahlen werden über Klimafaktoren auf einen Mittelwert umgerechnet. So führen beispielsweise besonders harte Winter nicht zu einer schlechteren Bewertung des Gebäudes. Nachteil könnte sein, das die Kennwerte abhängig vom individuellen Lüftungs- oder Heizverhalten der Bewohner  des Gebäudes sind, und davon, wie oft diese anwesend sind.

Wann brauche ich welchen Energieausweis?

EinheitenBaujahr bis 1977Baujahr ab 1978Neubau
Bis zu 4 WohneinheitenBedarfsausweis*Freie WahlBedarfsausweis
Ab 5 WohneinheitenFreie WahlFreie WahlBedarfsausweis

Mit einer Ausnahme: Bei Immobilien, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.

Beispiel: Sie haben Ihr Haus 1974 gebaut und 2011 belegbare energetische Maßnahmen durchgeführt, so reicht hierzu auch ein Verbrauchsausweis.

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