Bad Neustadt an der Saale

Bad Neustadt an der Saale liegt 32 km nördlich von Schweinfurt. Die Kreisstadt gehört zum unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld. Sie liegt am Rande des Naturparks Bayerische Rhön.
Die Einwohnerzahl beziffert sich auf ca. 15400.
Die Bundesstraßen 279 und 19 führen durch das Stadtgebiet. Über die Anschlussstelle Bad Neustadt oder Münnerstadt ist die Kreisstadt verkehrsgünstig an der Bundesautobahn A71 angeschlossen. Auch durch die Bahnstrecke Schweinfurt-Meiningen sowie die Buslinien des öffentlichen Personennahverkehrs ist Bad Neustadt sehr gut an den öffentlichen Nachverkehr angebunden.
Alle wichtigen Einrichtungen eines modernen Wohnstandortes wie z.B. ein vielfältiges Angebot an Einkaufsmöglichkeiten und Geschäften sind vor Ort. Für Schüler sind Grund- und Hauptschule sowie ein Gymnasium vorhanden. Für die Kleinsten stehen Kindergärten zur Verfügung.
Auch Ärzte und Apotheken sind vor Ort.
Die Fränkischen Saale sowie die Brend fließen in Bad Neustadt zusammen. Naturnahe Rad- und Wanderwege sowie der Fränkische Marienweg stehen zur Nacherholung zur Verfügung. Auch Sport- und Freizeitbäder sind vor Ort.
Das bundesweit bekannte Rhön-Klinikum sowie zahlreiche namhafte Unternehmen wie Siemens befinden sich in Bad Neustadt.

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Bafin

nachzulesen unter Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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Balkon

Der Balkon ist ein offener Vorbau an einem Gebäude. Dieser ist meist durch ein Gitter oder eine halbhohe Mauer abgeschlossen und kann vom Innern des Gebäudes betreten werden.

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Bauanzeige

Bei einem geplanten Bau oder Umbau muss die Bauanzeige an die Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt werden.

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Baubeschreibung

Die Baubeschreibung und die Baupläne legen beim Bau einer Immobilie den Umfang dessen fest, was der Bauträger sich für den Bauherrn herzustellen verpflichtet. Daraus ergibt sich somit seine Leistungspflicht. Sowohl die Baubeschreibung als auch der Bauplan sind mit zu beurkunden. Eine gewissenhafte Überprüfung ist wegen der Bedeutung dieser Unterlagen sehr wichtig. In der Regel kann der Bauherr dies mangels ausreichender fachlicher Qualifikation nicht selbst tun. Daher ist es ratsam, die Vollständigkeit und angebotene Qualität von einem Architekten prüfen zu lassen.

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Bauen

Bauen ist der Plan, etwas zusammenzufügen, zu errichten, oder aufzubauen.

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Baugenehmigung

Ohne eine Baugenehmigung darf mit der Durchführung nicht begonnen.
Eine Baugenehmigung ist die nach der jeweiligen Bauordnung der einzelnen Bundesländer vorgeschriebene förmliche Genehmigung einer Baumaßnahme. In einigen Bundesländern reicht für bestimmte Baumaßnahmen (insbesondere Wohnungsbau) die Bauanzeige. Sobald in die Außenhülle oder die Statik des Gebäudes eingegriffen wird (Deckendurchbrüche, tragende Wände etc.), grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt wird.

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Bauliche Veränderungen

Erlaubt ist eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums eines Mehrfamilienhauses (mit Eigentumswohnungen im Besitz mehrerer Eigentümer) nur, wenn alle Wohnungseigentümer zustimmen. Durch die Gemeinschaftsordnung kann bestimmt werden, dass man für bestimmte Maßnahmen, wie z.B. Markisen anzubringen, keine Zustimmung oder nur eine einfache Mehrheitsentscheidung der Eigentümergemeinschaft braucht. Teilweise gibt es auch Regelungen, bei denen bestimmte bauliche Veränderungen mit Zustimmung des Verwalters vorgenommen werden dürfen, so dass keine Beschlussfassung durch die Gemeinschaft nötig ist. Es ist daher immer wichtig, erst in der Gemeinschaftsordnung der Teilungserklärung nachzulesen, was dort zu baulichen Veränderungen gesagt ist. Steht dort nichts, so braucht man, bevor die Maßnahme durchgeführt wird, die Zustimmung aller Wohnungseigentümer.

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Bauträger

Bauträger sind Bauunternehmen, die Grundstücke kaufen und mit Häusern oder Eigentumswohnungen schlüsselfertig bebauen.
Dann werden sie Interessenten zum Kauf angeboten.

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Bauträgermodell

Das Bauträgermodell ist die Art und Weise, wie etwas gemacht/hergestellt wird.

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