Abschreibung
Die Abschreibung ist der Teil der steuerlich abgesetzt werden kann, der den Wertverlust eines Wirtschaftsgutes darstellt.
Liegt der Wert eines Wirtschaftsgutes über 410 EUR (Stand 2015) müssen auf ihre Nutzungsdauer verteilt über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Vom Finanzamt werden die entsprechenden Sätze vorgegeben.
Auch bei Immobilien können die Abschreibungen des Gebäudes angesetzt werden, wenn sie als Kapitalanlage erworben wurden.
Das gleiche gilt auch für Privatpersonen, die Immobilieneigentum erworben haben.
Abschreibung für Abnutzung
Abschreibung für Abnutzung ist das Gleiche wie Absetzung für Abnutzung.
Absetzung für Abnutzung
Der Begriff kommt aus dem Steuerrecht.
Man geht davon aus, dass sich angeschaffte Güter mit der Zeit abnutzen und somit an Wert verlieren. Diesen Wertverlust kann man steuerlich geltend machen.
Sowohl für Unternehmen, gewerblich tätige Personen, bei Immobilien aber auch für Privatpersonen im Falle der Vermietung ist dies geltend.