Absetzung für Abnutzung

Der Begriff kommt aus dem Steuerrecht.
Man geht davon aus, dass sich angeschaffte Güter mit der Zeit abnutzen und somit an Wert verlieren. Diesen Wertverlust kann man steuerlich geltend machen.
Sowohl für Unternehmen, gewerblich tätige Personen, bei Immobilien aber auch für Privatpersonen im Falle der Vermietung ist dies geltend.

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