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Abschreibung für Immobilien

Abschreibung für Immobilien – Steuerliche Vorteile bei der Anlage in Betongold

Wer in Immobilien investiert, der denkt an langfristige Wertsteigerung und stetige Einnahmen durch Mieteinkünfte. Aber es gibt noch einen weiteren finanziellen Aspekt, der für Immobilieninvestoren besonders interessant ist: die Abschreibung für Abnutzung (AfA). Die AfA ermöglicht es Immobilieneigentümern, den Wertverlust ihrer Immobilie steuerlich geltend zu machen. Hier erklären wir die Grundlagen der Immobilienabschreibung und wie sie zur Steueroptimierung genutzt werden kann.

Was ist Abschreibung für Immobilien?

Die Abschreibung für Immobilien ist ein steuerrechtliches Instrument, mit dem Investoren den Wertverlust ihrer Immobilien über einen festgelegten Zeitraum von ihrer Steuerbilanz abziehen können. Für den Eigentümer bedeutet dies, dass er jährlich einen bestimmten Prozentsatz der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Immobilie von seinen steuerpflichtigen Mieteinnahmen abziehen kann.

Lineare vs. degressive Abschreibung

In Deutschland gibt es zwei grundsätzliche Arten der Abschreibung für Immobilien, die lineare und die degressive Abschreibung:

  • Lineare Abschreibung (AfA): Hierbei wird die Immobilie gleichmäßig über die Dauer ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Seit 2006 beträgt der lineare AfA-Satz für Wohngebäude, die nach dem 31.12.1924 fertiggestellt wurden, jährlich 2 Prozent und für ältere Gebäude 2,5 Prozent. Die Nutzungsdauer wird in der Regel mit 50 Jahren für neue Wohngebäude angenommen.
  • Degressive Abschreibung (Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen): Diese Form der Abschreibung ermöglicht es, in den ersten Jahren nach Anschaffung oder Herstellung einer Immobilie einen höheren Prozentsatz abzuschreiben. Die degressive AfA wird jedoch seit 2012 nicht mehr für neu angeschaffte oder hergestellte Gebäude gewährt.

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Die Grundlage für die Berechnung der AfA bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Zu den Anschaffungskosten zählen der Kaufpreis der Immobilie sowie alle Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren. Die Herstellungskosten umfassen alle Aufwendungen, die für die Errichtung des Gebäudes notwendig waren, einschließlich Planung und Bauleitung.

Wichtig zu beachten ist, dass der Wert des Grundstücks selbst nicht abgeschrieben werden kann. Dieser muss von den Gesamtkosten abgezogen werden, um die abschreibbaren Kosten des Gebäudes zu ermitteln.

Besonderheiten und Tipps

  • Gebäude im Betriebsvermögen: Für gewerblich genutzte Immobilien können teilweise andere AfA-Sätze gelten. Zudem kann unter Umständen neben der linearen auch die degressive AfA gewählt werden.
  • Sanierung und Modernisierung: Aufwendungen für die Sanierung und Modernisierung von Immobilien können ebenfalls abgeschrieben werden. Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage und damit den jährlichen Abschreibungsbetrag.
  • Genaue Dokumentation: Zur Geltendmachung von Abschreibungen ist eine genaue Dokumentation der Kosten erforderlich. Eigentümer sollten sämtliche Belege und Rechnungen sorgfältig aufbewahren.

Fazit

Die Immobilienabschreibung ist ein wichtiges Instrument für Investoren, um das Beste aus ihrer Anlage herauszuholen und Steuervorteile zu nutzen. Durch die Reduzierung der steuerpflichtigen Einkünfte kann die AfA maßgeblich zur Rentabilität des Investments beitragen. Dabei sollte stets auf eine korrekte Berechnung und Dokumentation geachtet werden, um eventuelle Rückfragen des Finanzamts reibungslos beantworten zu können. Mit der richtigen Strategie und professioneller Beratung können Immobilieneigentümer die steuerlichen Vorteile der Abschreibung optimal für sich nutzen.

Sehen Sie hierzu auch: Sonderabschreibung für denkmalgeschützte Gebäude

 

Verfasserdatum: 22.03.204

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